Gesetzeskonforme E-Mail Archivierung
Revisionssichere E-Mail Archivierung nach GoBD
Die Frist ist abgelaufen: seit dem 1. Januar 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) vollumfänglich. Die Archivierung jeglicher elektronischer Dokumente gilt für alle Unternehmen, die Geschäfte auf dem digitalen Weg abwickeln – unabhängig von Größe oder Branche – ist nun gesetzlich vorgeschriebene Pflicht!
Werden Angebote, Rechnungen, Handlungsbriefe etc. per E-Mail kommuniziert, ist das Unternehmen verpflichtet, eine Archivierungslösung zu implementieren. Das einfache Abspeichern der Emails genügt hier nicht. Um den Auflagen des Gesetzgebers gerecht zu werden, ist ein Archivsystem erforderlich, welches die revisionssichere, also unveränderte, unveränderbare und somit manipulationssichere Ablage aller steuerlich relevanten Emails garantiert.
Unbegrenzte Anzahl an Email-Postfächern!
Alle Ihre Email-Postfächer werden archiviert - es findet keine Begrenzung der User statt!